Beschlüsse der Kirchenpflege
März 2010
Bei der Weiterentwicklung unserer Kirchgemeinde sind folgende Grundsätze verbindliche Leitplanken:
1) Grundsatz „Eine Kirchgemeinde – ein Angebot“
Wir sind eine Kirchgemeinde. Bei der Angebotsgestaltung heisst dies, dass ein Angebotstyp jeweils nur in einem Gemeindeteil angeboten wird. Die Kirchenpflege kann von diesem Grundsatz abweichen, wenn spezielle Gründe vorliegen.
2) Grundsatz „Einheit beim Inhalt - Vielfalt in der Form“
Wir unterscheiden zwischen Inhalt und Form.
Wir streben an, diese Einheit beim Inhalt zu formulieren. Die Bibel und ferner die Kirchenordnung der evang.-ref. Landeskirche bilden dafür die Basis.
3) Die ganze Vielfalt der Formen mittragen
In ihrer Ausgestaltung sollen die unterschiedlichen Angebotsformen nicht primär uns als Verantwortliche zusagen, sondern der jeweiligen Zielgruppe entsprechen. Von der Kirchenpflege beschlossene Angebote tragen wir solidarisch mit, da sie durch unsere gemeinsamen inhaltlichen Grundlagen bestimmt werden. Wir stellen uns loyal hinter solche Angebote und kritisieren sie nicht
4) Angebotsschwerpunkte im Jahresverlauf setzen
Wir setzen gezielt Akzente, indem wir ausgewählte Angebote als Schwerpunkte im Jahresverlauf bestimmen, denen wir die anderen Angebote unterordnen und die in besonderem Masse von allen Verantwortlichen mitgetragen und unterstützt werden.
Die Kirchenpflege entscheidet im Rahmen der Jahresplanung über die Jahresschwerpunkte.
5) Gebet
Wir begleiten die Weiterentwicklung unserer Angebote und der Kirchgemeinde im Allgemeinen aktiv im Gebet.
Dazu
a) räumen wir bei Entscheiden dem Beten und Hören bewusst Platz ein;
informieren wir die Gebetsgruppen und andere Interessierte über unsere Fürbitte-Anliegen in der „Aktuell“-Rubrik auf der Website
6) Kirchgemeinde-Motto entwickeln
Im Sinne einer gemeinsamen Vision wird ein Motto für unsere Kirchgemeinde entwickelt.
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